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Theorie-/Praxisstunden für den Führerschein – Was Sie wissen sollten

Theorie- und Praxisstunden für den Pkw-Führerschein B und BF17

Theoriestunden

Für die erstmalige Erlangung des Führerscheins der Klasse B (ab 18 Jahren) oder BF17 (ab 17 Jahren) sind zwölf Doppelstunden theoretischen Unterrichts für den Grundstoff erforderlich. Hinzu kommen zwei Doppelstunden à 90 Minuten für den Zusatzstoff. Bei Führerscheinerweiterungen sind mindestens weitere sechs Doppelstunden Grundstoff notwendig, abhängig von der Klasse, auf die erweitert werden soll.

Praxisstunden

Die Anzahl der Fahrstunden variiert von Fahrschüler zu Fahrschüler. Die praktische Grundausbildung erfolgt gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung. Es wird zwischen Pflicht- und weiteren Übungsstunden unterschieden. Pflichtstunden sind die sogenannten Sonderfahrten, bestehend aus fünf Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße, vier Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn und drei Fahrstunden à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit.

Anhängerführerschein Klasse BE ab 18 Jahren

Theoriestunden

Für die Klasse BE ist keine separate Theorieausbildung erforderlich; sie ist in die Ausbildung der Klasse B integriert.

Praxisstunden

Die Anzahl der Praxisstunden hängt von den individuellen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers oder der Fahrschülerin ab.

Folgende Sonderfahrten sind verpflichtend:

  • Drei Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße

  • Eine Fahrstunde à 45 Minuten auf der Autobahn

  • Eine Fahrstunde à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit.

Erweiterung der Klasse B auf B96

Die Mindestdauer der gesamten Fahrerschulung B96 beträgt sieben Stunden, aufgeteilt in mindestens 2,5 Stunden theoretische Fahrerschulung und mindestens 3,5 Stunden praktische Fahrerschulung, dazu kommt eine Stunde Fahren im Realverkehr.

Theorie- und Praxisstunden für den MotorradführerscheinFahrerlaubnis Klasse A1 ab 16 Jahren

Theoriestunden

Die Klasse A1 erfordert die Teilnahme an mindestens zwölf Doppelstunden à 90 Minuten für den Grundstoff. Bei einer Führerscheinerweiterung sind sechs Doppelstunden für den Grundstoff Pflicht, dazu kommen vier Doppelstunden à 90 Minuten für den Zusatzstoff.

Praxisstunden

Die Grundausbildung für den Motorradführerschein orientiert sich an der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung. Die Anzahl der Stunden ist abhängig von den individuellen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers oder der Fahrschülerin.

Fahrerlaubnis Klasse A2 ab 18 Jahren

Theoriestunden

Der Theorieumfang entspricht dem der Klasse A1. Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

Praxisstunden

Die Grundausbildung und die Sonderfahrten sind im Umfang identisch mit Klasse A1. Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 gibt es vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten.

Fahrerlaubnis Klasse A

Theoriestunden

Für den Einstieg in die Klasse A gelten Altersbeschränkungen. Zwölf Doppelstunden à 90 Minuten sind für den Grundstoff erforderlich, dazu kommen vier Doppelstunden à 90 Minuten für den Zusatzstoff. Beim Aufstieg von Klasse A2 zu A sind keine zusätzlichen Theoriestunden notwendig.

Praxisstunden

Die Grundausbildung und die Sonderfahrten entsprechen dem Umfang der Klasse A1. Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf A gibt es besondere Regelungen bezüglich der Ausbildungsfahrten.

Fahrerlaubnis Klasse AM

Die Klasse AM deckt leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, einer Nutzleistung von maximal vier kW und einem Hubraum von maximal 50 cm³ ab.

Theoriestunden

Für den Ersterwerb der Fahrerlaubnis sind mindestens zwölf Doppelstunden à 90 Minuten erforderlich, bei Erweiterung sind es noch acht Doppelstunden. Dazu kommen zwei Doppelstunden à 90 Minuten für den Zusatzstoff.

Praxisstunden

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften zur Anzahl der zu absolvierenden Praxisstunden; Fahrschulen passen den Umfang individuell an die Fähigkeiten des Fahrschülers an.

Mofa-Prüfbescheinigung

Für das Fahren eines Mofas ist keine Fahrerlaubnis, sondern eine Prüfbescheinigung notwendig. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden und keine Fahrerlaubnis besitzen, benötigen keine Prüfbescheinigung.

Theoriestunden für die Mofa-Prüfbescheinigung

Mindestens sechs Doppelstunden à 90 Minuten sind zu absolvieren.

Praxisstunden für die Mofa-Prüfbescheinigung

Bei Einzelunterricht reicht eine Doppelstunde à 90 Minuten, bei Gruppenunterricht sind es zwei Doppelstunden à 90 Minuten.

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